Unsere Ausstellungsordnung

Diese Ausstellungsordnung soll all’ unseren Hundefreunden die Regeln für die Teilnahme an unseren Ausstellungen darlegen.


Sie verfolgt weiterhin den Zweck, die Zucht und die Verbreitung des Altdeutschen Schäferhundes sowie der verschiedenen Rassen zu fördern und in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Mit den Ausstellungen sollen neue Freunde der verschiedenen Varianten gewonnen werden, sodass diese auch weiterhin überall Beachtung und Anerkennung finden.

Für die Teilnahme an unseren Ausstellungen ist keine Vereinszugehörigkeit erforderlich.

Eine gültige Tollwutimpfung ist Voraussetzung für die Vorführung Ihres Hundes.

Stachel- und Würgehalsband sind verboten!!!

Auf dem gesamten Ausstellungsgelände herrscht Leinenzwang!  

Teilnahme auf eigene Gefahr. Die Aussteller haften für ihre Hunde.

Da bei unseren Ausstellungen auch fotografiert wird, können die Aussteller und Gäste am Tage der Veranstaltung der Veröffentlichung ihrer Fotos auf der Homepage und/oder Facebook-Seite des Vereins widersprechen.


1. Ordnung bei Veranstaltungen

Die Einhaltung der Ordnung ist Aufgabe der Ausstellungsleitung. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Sie dient der Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Ausstellungsgeländes und liegt im  allgemeinen Interesse aller Ausstellungsteilnehmer.

a) Der Ausstellungsleiter hat am Tage der Ausstellung und am Vortag ab 12 Uhr das Hausrecht, auch dann, wenn die Veranstaltung auf fremden oder privaten Flächen stattfindet.

b) Er ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung.

c) Er ist berechtigt, Personen, die den geordneten Ablauf stören, Unruhe verbreiten oder gegen diese Ausstellungsordnung verstoßen, Hausverbot zu erteilen, je nach Schwere der Verstöße für diese Veranstaltung, für mehrere oder auf Dauer.

d) Sollten im Vorfeld einer Veranstaltung von einem Mitglied und/oder Aussteller oder Besucher vereinsschädigende Vorfälle bekannt sein, so kann der Veranstalter oder der Vorstand dessen Anmeldung zur Ausstellung des DASV und des ERHC zurückweisen, bzw. bereits im Vorfeld Hausverbot erteilen, wenn zu befürchten ist, dass mit weiterer Unruhe zu rechnen ist. Ebenso kann Ausstellern, Mitgliedern und Besuchern der Zutritt verweigert werden, insofern sie Unruhe und Unfrieden in den Verein bringen.

Zuwiderhandelnde haben mit der Verweisung vom  Ausstellungsgelände zu rechnen.

Den Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

Bei Streitigkeiten entscheidet die Ausstellungsleitung.


2. Anmeldung

a) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Ausstellungsordnung an.

b) Die Anmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Der Meldeschlusstermin ist zu beachten.

c) Nachmeldungen sind möglich. Die Ausstellungsleitung kann jedoch eine    Nachmeldegebühr erheben.

d) Ein Hund gilt als gemeldet, sobald die ausgefüllte Anmeldung beim Veranstalter eintrifft. Mit dieser Nennung  verpflichtet sich der Aussteller auch zur Zahlung der festgelegten Nenngebühr, da bereits mit der Abgabe der Anmeldung Kosten für den Veranstalter entstehen (Urkunden, Plaketten, Pokale usw.)

e) Kann eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht stattfinden und auch nicht verschoben werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, 40% der Meldegebühr für die bereits entstandenen Unkosten zu erheben.

f) Jeder für eine Ausstellung gemeldete Hund muss zur Zeit der Anmeldung und der Vorführung im Besitz des Ausstellers sein. Der Läufer kann ein anderer sein.

g) In der Anmeldung muss der Name des Hundes stehen, der auch in der Ahnentafel vermerkt ist. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt, die geeignet sind, den Richter oder die Ausstellungsleitung zu täuschen, verliert jegliche Rechte auf Preise, Urkunden, Pokale usw.  Er kann auch von zukünftigen Ausstellungen des DASV ausgeschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn  jemand den Richter beleidigt oder dessen Werturteil öffentlich kritisiert.

h) Zu den Ausstellungen sind die Original-Ahnentafel, das Impfbuch und sonstige die Ausstellung betreffenden Nachweise mitzubringen (Nachweis über Körung, Championatsnachweise, Ehrenklassennachweis, tierärztliche Bescheinigungen usw.).

Nachmeldungen:

a) Für Anmeldungen, die nach dem Online-Anmeldeschluss oder erst am Tag der Ausstellung bis 10 Uhr erfolgen, wird eine Nachmeldegebühr von 5 € erhoben.

b) Nach 10 Uhr oder wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat, beträgt die Nachmeldegebühr 10 €.

c) Kann der Aussteller jedoch nachweisen, dass ein Fehler bei der Online-Anmeldung vorliegt, entfällt die Nachmeldegebühr.Das gilt auch bei widrigen Umständen, die nicht in der Macht des Ausstellers liegen (Stau, Wetterbedingungen und schlechten Straßenverhältnissen).

    

3. Besonders zu beachten:

Richter dürfen nur Hunde beurteilen, die nicht in ihrem oder in ihrem Familien-Besitz stehen.

Kranke oder krankheitsverdächtige sowie mit Ungeziefer behaftete Hunde dürfen nicht vorgeführt werden; sie können zurückgewiesen werden.

Hündinnen in der Hitze sind besonders zu schützen. Der Besitzer ist verpflichtet, bereits bei der Anmeldung darauf hinzuweisen.

Jeder ausgestellte Hund soll bis zum Ende der Veranstaltung auf dem Ausstellungsgelände verweilen, denn besonders die Besucher haben großes Interesse, die gemeldeten Hunde auch tatsächlich zu sehen. Wird dies nicht eingehalten, geht der Werbeeffekt für die Ausstellung, ganz besonders jedoch für den einzelnen Hund, verloren.

Jeder Aussteller, bzw. Eigentümer des Hundes haftet für alle Schäden, die sein Tier anrichtet oder verursacht.

Alle Ausstellungshunde sollten eine ausreichende Schutzimpfung (gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten) nachweisen. Insbesondere darf die Tollwutimpfung nicht jünger als 4 Wochen und nicht länger als ein Jahr her sein (bei Erstimpfung).

Der Aussteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Hund rechtzeitig zum Ausstellungsbeginn anwesend ist. Sonst hat er keinerlei Reklamationsrecht, wenn sein Hund nicht mehr in seiner Klassenkonkurrenz beurteilt werden kann. Ist eine Klasse abgeschlossen, so kann ein zu spät gekommenes Tier nicht mehr prämiert werden, wohl aber beurteilt, sofern der Richter sich dazu bereit erklärt. Der Aussteller ist verantwortlich für die rechtzeitige Vorführung im Ring.


4. Rasseneinteilung

Es werden folgende Rassen getrennt bewertet:

  • Der Deutsche Schäferhund (stockhaarig), DSH
  • Der langstockhaarige Deutsche Schäferhund, LSH
  • Der Altdeutsche Schäferhund mit seinen verschiedenen Generationsstufen, ASH
  • Alle Hunderassen mit Abstammungsnachweis
  • Sonstige Hunde ohne Abstammungsnachweis


5. Richterurteile

Richterurteile sind unanfechtbar. Einspruch kann nur bei Formfehlern erhoben werden. Der Ausstellungsleiter ist dabei zu informieren. Dieser entscheidet endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  


6. Bewertung

Die Bewertung erfolgt nach dem international anerkannten Rassestandard des Deutschen Schäferhundes, sowie bei den anderen Rassen nach deren anerkannten Rassestandards, auf Richterbögen in spezieller Fassung für die einzelnen Klassen.


7. Klasseneinteilung

Baby-Klasse I: von 2 Monaten bis 4 Monate

Baby-Klasse II: von 4 Monaten bis 6 Monate

Jüngsten-Klasse: 6 Monate bis 9 Monate

Jugend-Klasse: 9 Monate bis 12 Monate

Junghund-Klasse: 12 Monate bis 18 Monate
unter 45 cm Risthöhe bis 15 Monate

Offene Klasse: ab 18 Monaten
unter 45 cm Risthöhe ab 15 Monaten

Gebrauchshundeklasse: Hunde mit mindestens einem Abrichtekennzeichen  

Zucht-Klasse: ab 18 Monaten Körung, Nachzucht und  HD- ED: A und B 
unter 45 cm ab 15 Monaten mit ZTP und Nachzucht

Champion-Klasse: Hunde mit anerkanntem nationalen oder internationalem Championatstitel  

Ehrenklasse: Hunde mit anerkanntem nationalem und internationalem Championatstitel

Ehren-Klasse Gold: Hunde mit Ehrenchampionat

Internationales Ausstellungschampionat Bronze: Hunde mit Ehrenchampionat in Gold  

Internationales Ausstellungschampionat Silber: Hunde mit Internationalem Ausstellungschampionat in Bronze

Internationales Ausstellungschampionat Gold: Hunde mit Internationalem Ausstellungschampionat in Silber

Europa-Ehrenklasse: Hunde mit Internationalem Ausstellungschampionat in Gold

Weltehrenklasse: Hunde mit Europa-Ehrenchampionat in Gold

Senioren-Klasse: Hunde ab 6 Jahren

Superveteranen-Klasse: Hunde ab 10 Jahren

Zucht-, Nachkommensgruppe und Koppelklasse: Alle darin startenden Hunde müssen auf der gleichen Veranstaltung mindestens die Note „Gut“ erreicht haben. Gerichtet wird nach der Einheitlichkeit, der Anzahl der darin gestarteten Hunde sowie nach der Anzahl ihrer Eltern.

Nachzuchtklasse: mindestens 3 Nachkommen eines Elternteils

Koppelklasse: 2 Hunde eines Besitzers, möglichst wenig verwandt, jedoch möglichst ähnlich im Aussehen

Zuchtgruppe: mindestens 3 Hunde mit dem gleichen Zwingernamen 


Fun-Cup-Klassen: Hunde ohne Ahnentafel, Einhoder, Kastraten, sterilisierte Hunde

In dieser Klasse werden besondere Anwartschaften, je nach Altersstufen vergeben, jedoch keine nationalen oder internationalen Titel. Der an erster Stelle platzierte Hund wird jedoch in seiner Klasse "Fun-Cup – Klassensieger“.

Hunde über 45 cm, die älter als 18 Monate sind und Hunde unter 45 cm, die älter als 15 Monate sind, können in mehreren Klassen starten, falls die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.  


8. Bewertungen in den einzelnen Klassen

Baby – Klasse:


Vielversprechend BA

(Anwartschaft auf das Baby – Championat)  

Gut entwickelt, Nicht altersgemäß entwickelt


Jüngsten-Klasse:


Vielversprechend JÜ

 (Anwartschaft auf das Jüngsten – Championat)  

 Gut entwickelt, Nicht altersgemäß entwickelt  


Jugend-Klasse:


Sehr gut: JA

(Anwartschaft auf das Jugend – Championat)

Gut, Befriedigend, Ausreichend


Junghund-Klasse:


Sehr gut: JA

 (Anwartschaft auf das Junghund – Championat)

Gut, Befriedigend, Ausreichend
alle anderen Klassen bei Schäferhunden:

  • 0   -  49  Punkte: Mangelhaft
  • 50 -  69  Punkte: Befriedigend
  • 70 -  84  Punkte: Gut
  • 85 -  91  Punkte: Sehr gut
  • 92 - 100 Punkte: Vorzüglich (V1, V2 usw.)


Zuchtklasse Schäferhunde:

97 - 100 Punkte: Vorzüglich - Auslese

alle anderen Klassen bei anderen Rassen: Vorzüglich (V1, V2 usw.), Sehr gut, Gut, Befriedigend, Mangelhaft



9. Titelvergabe

Die Titelvergabe erfolgt sowohl für stockhaarige, langstockhaarige, altdeutsche Schäferhunde und für Hunde anderer Rassen, getrennt für Rüden und Hündinnen.

Sie ist an die jeweils höchstmögliche Bewertung der einzelnen Klassen gebunden, wobei der Titel nicht zwangsläufig vergeben werden muss.                                         Erreichen zwei Hunde auf den vorderen Plätzen in einer Klasse die gleiche Punktzahl, so müssen diese beiden Hunde nochmals gegeneinander vorgestellt werden, bleibt es bei der gleichen Bewertung, so erhalten beide Hunde den Siegertitel.


10. Anwartschaften auf Championate

Auf den Ausstellungen kann man bei entsprechender Bewertung Anwartschaftskarten für die verschiedenen Schönheitschampionate erhalten.

Alle Hunde mit der Höchstbewertung in ihrer jeweiligen Altersklasse erhalten die Anwartschaftskarte.


Baby -  Championat BA

Bei Hunden bis zu 6 Monaten kann für jeweils drei BA - Karten das Baby-Championat beantragt und vergeben werden.


Jüngsten -  Championat JÜ

Bei Hunden von 6 Monaten bis 9 Monaten kann für jeweils drei 

JÜ - Karten dasJüngsten-Championat beantragt und vergeben werden.


Jugend -  Championat JA

Bei Hunden von 9 Monaten bis 12 Monaten kann für jeweils drei JA - Karten das Jugend-Championat beantragt und vergeben werden.


Junghund -  Championat JH

Bei Hunden von 12 Monaten bis 18 Monaten (über 45 cm) und bei Hunden von 12 Monaten bis 15 Monaten (unter 45 cm) kann für jeweils drei  JH - Karten das Junghund-Championat beantragt und vergeben werden.


Nationales - Championat  CAC

Bei Hunden über 45 cm, die älter als 18 Monate,  und bei Hunden unter 45 cm, die älter als 15 Monaten sind, erreicht man ab der Offenen Klasse für 3 CAC - Karten das Nationale Championat.


Internationales - Championat  CACIB

Für 3 CACIB - Karten erhält man das Internationale Championat. Ein Internationaler Champion startet dann in der Ehren-Championatsklasse.


Ehren - Championat  CACH

Für 3 CACH-Karten erhält man das Ehren-Championat. Ein Ehren-Champion startet dann in der Ehren-Championatsklasse Gold.


Ehren - Championat - Gold CACH-G

Für 3 CACH-G-Karten erhält man das Ehren-Championat in Gold. Ein Ehren-Champion Gold startet dann in der Internationalen Ausstellungschampionatsklasse-Bronze.


Internationales - Ausstellungschampionat Bronze IAC-B  

Für 3 IAC-B-Karten erhält man das Internationale Ausstellungschampionat in Bronze. Ein Internationaler-Ausstellungschampion in Bronze startet dann in der Internationalen-Ausstellungschampionatklasse-Silber.


Internationales – Ausstellungschampionat Silber IAC-S

Für 3 IAC-S - Karten erhält man das Internationale Ausstellungschampionat Silber.  Ein Internationaler Ausstellungschampion in Silber startet dann in der Internationalen-Ausstellungschampionatsklasse-Gold.


Internationales – Ausstellungschampionat Gold IAC-G

Für 3 IAC-G - Karten erhält man das Internationale Ausstellungschampionat Gold.  Ein Internationaler Ausstellungschampion in Gold startet dann in der Europa-Ehren-Klasse.


Europa-Ehrenchampionat CACH-EU

Für 3 CACH – EU - Karten erhält man das Europa-Ehrenchampionat. Ein Europaehrenchampion startet dann in der Weltehrenchampionatsklasse.


Weltehrenchampionat CACH-W

Für 3 CACH –W - Karten erhält man das Weltehrenchampionat.

Der Weltehrenchampion erhält einen Sonderpokal im Wert von EUR 100.  

Voraussetzung ist, dass alle vorgegebenen Championate auf den DASV - Ausstellungen ab der Offenen Klasse (außer des Senioren- und Superveteranen-Championats) durchlaufen wurden. Dieses ist nachzuweisen.


Senioren-Championat SC

In der Senioren-Klasse können alle Hunde mit Ahnennachweis starten, die das Alter von 6 Jahren erreicht haben. Ein Championatsnachweis aus anderen Klassen ist nicht erforderlich. Für je drei SC - Karten erhält man das Seniorenchampionat in Bronze, Silber und Gold.


Superveteranen-Championat SVC

In der Superveteranen-Klasse können alle Hunde mit Ahnennachweis starten, die das Alter von 10 Jahren erreicht haben. Ein Championatsnachweis aus anderen Klassen ist nicht erforderlich. Für je drei SVC - Karten erhält man das Superveteranenchampionat in Bronze, Silber und Gold.


11. Anwartschaften auf Championate in den Fun-Cup-Klassen:

Auf den Ausstellungen kann man bei entsprechender Bewertung Anwartschaftskarten für die verschiedenen Schönheitschampionate erhalten.

Alle Hunde mit der Höchstbewertung in ihrer jeweiligen Altersklasse erhalten die entsprechende Anwartschaftskarte.


Fun-Cup-Baby - Championat FCB

Bei Hunden bis zu 6 Monaten kann für jeweils drei FCB - Karten das FC-Baby-Championat beantragt und vergeben werden.


Fun-Cup-Jüngsten - Championat FCJÜ

Bei Hunden von 6 Monaten bis 9 Monaten kann für jeweils drei FCJÜ - Karten das FC-Jüngsten-Championat beantragt und vergeben werden.


Fun-Cup-Jugend - Championat FCJA

Bei Hunden von 9 Monaten bis 12 Monaten kann für jeweils drei FCJA - Karten das FC-Jugend-Championat beantragt und vergeben werden.


Fun-Cup-Junghund -  Championat FCJH

Bei Hunden von 12 Monaten bis 18 Monaten (über 45 cm) und bei Hunden von 12 Monaten bis 15 Monaten (unter 45 cm) kann für jeweils drei FCJH - Karten das FC-Junghund-Championat beantragt und vergeben werden.


Fun-Cup-Championat FCAC

Bei Hunden über 45 cm, die älter als 18 Monate,  und bei Hunden unter 45 cm, die älter als 15 Monaten sind, erreicht man in den jeweiligen Fun-Cup-Klassen für je 3 FCAC - Karten das FC-Championat in Bronze, Silber und Gold.


Fun-Cup-Senioren-Championat FCSC

In der Senioren-Klasse können alle Hunde der Fun-Cup-Klassen starten, die das Alter von 6 Jahren erreicht haben. Ein Championatsnachweis aus anderen Klassen ist nicht erforderlich. Für je drei SC - Karten erhält man das Fun-Cup-Seniorenchampionat in Bronze, Silber und Gold.


Fun Cup-Superveteranen-Championat FCSVC

In der Superveteranen-Klasse können alle Hunde der Fun-Cup-Klassen starten, die das Alter von 10 Jahren erreicht haben. Ein Championatsnachweis aus anderen Klassen ist nicht erforderlich. Für je drei SVC - Karten erhält man das Fun-Cup-Superveteranenchampionat in Bronze, Silber und Gold.


12. Anwartschaftskarten

Hunde mit Vorzüglich (V 1, V 2 usw.) ab der Offenen Klasse erhalten eine Anwartschaftskarte je nach der gestarteten Klasse. Bei den Schäferhunden müssen dazu mindestens 92 Punkte (Vorzüglich) erreicht sein. Alle Hunde, die mit „SG“ bewerteten Hunde eine halbe Anwartschaftskarte in ihrer jeweiligen Startklasse.

Eine CACIB - Karte kann für 2 CAC - Karten verwendet werden.

1 CAC-Karte kann jedoch nicht aufgewertet werden.

Für ein Championat sind also jeweils 3 Anwartschaftskarten erforderlich, von denen eine von einem anderen Veranstalter stammen kann.

Diese Ausstellungsordnung wurde erstellt 2004, mit ihren Ergänzungen gültig ab 2014.

Heinrich Gepert
(Richterobmann)
©Heinrich Gepert