1. Der Richterobmann ist verantwortlich für das Richterwesen im DASV e.V.

2. Er ist verpflichtet, Richterlehrgänge abzuhalten, Richter und Körmeister auszubilden.

3. Alle Richter, Richteranwärter und Körmeister sind ihm unterstellt.

4. Auf Veranstaltungen werden die Richter, Richteranwärter und Körmeister von ihm eingeteilt.

5. Veranstalter oder Ausstellungsleiter können jedoch bezüglich der einzuladenden Richter Wünsche äußern.

6. Das Richtergeld für vereinseigene Richter beträgt 75,00 €.  Der Ausstellungsleiter und der Urkundenschreiber erhalten ebenso 75,00 €. Das Richtergeld für vereinsfremde Richter kann ausgehandelt werden, oder es richtet sich nach den Gebührensätzen des dortigen Richterwesens. Bei erforderlichen Übernachtungen hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass der Richter ordnungsgemäß untergebracht wird. Die Übernachtungskosten trägt der Veranstalter.

7. Fahrtkosten für vereinseigene Richter werden nach den gefahrenen Kilometern und nach den tatsächlichen Kraftstoffkosten berechnet.

8. Fahrtkosten für vereinsfremde Richter können ausgehandelt werden oder über die Kilometerpauschale des dortigen Vereins abgerechnet werden.

9. Richter, Richteranwärter und der Urkundenschreiber bekommen an dem Tag der Veranstaltung nur für sich selbst freies Essen und Trinken.

10. Zuwiderhandlungen gegen die Richterordnung gelten als Verstoß gegen die Ordnungen des Vereins und sind als vereinsschädigendes Verhalten zu betrachten.

Die Richterordnung wurde erstellt am 30.03.2001

gez.   Heinrich Gepert (Richterobmann des DASV e.V.)